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Artikel 1 Definitionen

Block ‘N’ Mesh: Blok 'N' Mesh Europa BV mit Sitz in Breda und Hauptgeschäftssitz in Breda (4816 KB) Druivenstraat 47, eingetragen im Handelsregister der Handelskammer Nr. 68282974 und / oder Blok 'N' Mesh Europa Holding BV mit Sitz in Breda und Hauptgeschäftssitz in Breda, (4816 KB) Druivenstraat 47, eingetragen im Handelsregister der Handelskammer Nr. 68280947 und / oder Batisec BV mit Sitz in Breda und Hauptgeschäftssitz in Breda, (4816 KB) Druivenstraat 47, eingetragen im Handelsregister der Handelskammer Nr. 68283202.

Käufer: Jede natürliche oder juristische Person, die im Rahmen ihrer betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit handelt, die mit Blok 'N' Mesh einen Vertrag geschlossen hat oder schließen möchte, sowie Vertreter (einschließlich Verkäufer), Handlungsbevollmächtigte, Rechtsnachfolger und Erbe(n) dieser natürlichen oder juristischen Person.

 

Artikel 2 Allgemein

1. Für alle Angebote, Kostenvoranschläge, Bestellungen, Verträge und deren Ausführung gelten ausschließlich die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Jeder Abweichung oder Ergänzung muss von Blok ‘N’ Mesh schriftlich zugestimmt werden.

2. Die Einkaufsbedingungen des Käufers / und oder andere allgemeine Geschäftsbedingungen werden von Blok ‘N’ Mesh ausdrücklich abgelehnt.

3. Der Käufer stimmt zu, dass diese allgemeinen Geschäftsbedingungen auch für alle zukünftigen Verträge zwischen Blok ‘N’ Mesh und dem Käufer gelten.

4. Sollte eine dieser Geschäftsbedingungen ungültig erscheinen, bleiben die anderen Bedingungen dennoch in Kraft. Eine ungültige Bedingung soll durch eine Geschäftsbedingung ersetzt werden, die so nah wie möglich am Original liegt und stattdessen gültig ist.

 

Artikel 3 Angebote & Bestellungen

1. Alle Angebote und Preisangaben, ob in Form einer Preisliste oder auf andere Art und Weise, eingeschlossen mündliche Angebote und Kostenvoranschläge, sowie andere Aussagen, die von Vertretern und/oder Angestellten von Blok ‘N’ Mesh getätigt wurden, sind freibleibend und unverbindlich. Ein Angebot ist nur verbindlich, wenn es schriftlich bestätigt wurde und die Richtigkeit des Inhalts dieser schriftlichen Bestätigung nicht innerhalb von acht Tagen bestritten wurde.

2. Bestellungen können telefonisch oder per E-Mail beim Verkaufsbüro von Blok 'N' Mesh angefragt werden. Der Interessent erhält anschließend ein Angebot / eine Auftragsbestätigung.

3. Blok ‘N’ Mesh hält sich das Recht vor, Bestellungen ohne die Angabe von Gründen abzulehnen.

4. Wurden Proben gezeigt oder bereitgestellt, dienen diese lediglich dazu, einen Eindruck und einen Anhaltspunkt des zu liefernden Produkts zu geben.

 

Artikel 4 Vereinbarung

1. Vorbehaltlich der nachstehenden Bestimmungen tritt eine Vereinbarung mit Blok 'N' Mesh erst in Kraft, wenn eine Bestellung entweder schriftlich angenommen oder bestätigt wurde, oder wenn Blok 'N' Mesh einen Lieferauftrag ganz oder teilweise ausführt.

2. Die Auftragsbestätigung wird dazu erachtet, die Vereinbarung vollständig und richtig darzustellen.

3. Für Arbeiten, für die aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihres Umfangs kein Angebot und keine Auftragsbestätigung verschickt wird, gilt die Rechnung und / oder der Lieferschein auch als Auftragsbestätigung, welcher die Vereinbarung richtig und vollständig darstellen soll.

4. Blok 'N' Mesh geht jede Vereinbarung unter der aufschiebenden Bedingung ein, dass der Käufer beweist, dass er ausreichend kreditwürdig ist, um die finanzielle Erfüllung der Vereinbarung zu gewährleisten.

5. Bevor eine Vereinbarung abgeschlossen wurde oder nachdem eine Vereinbarung abgeschlossen wurde und bevor die Leistung ausgeliefert oder weiterhin durchgeführt wird, ist Blok ‘N’ Mesh dazu berechtigt, von dem Käufer eine Sicherheitsleistung zu verlangen, die bestätigt, dass sowohl die Zahlungsforderungen als auch andere Forderungen erfüllt werden. Der Käufer ist dazu verpflichtet, eine solche Sicherheitsleistung zu geben.

6. Wenn dies von Blok 'N' Mesh als notwendig oder wünschenswert erachtet wird, ist Blok 'N' Mesh berechtigt, Dritte zu beauftragen und dies dem Käufer in Übereinstimmung mit den abgegebenen Angeboten in Rechnung zu stellen.

 

Artikel 5 Auftragsänderungen

1. Mündliche oder schriftliche Änderungen der ursprünglichen Bestellung durch den Käufer oder in dessen Namen in egal welcher Art und Weise, die zu höheren Kosten als bei der ursprünglichen Bestellung angenommen führen, werden dem Käufer zusätzlich in Rechnung gestellt.

2. Der Käufer muss nach der Abgabe der Bestellung Blok ‘N’ Mesh schriftlich und rechtzeitig über jede Änderung in der von ihm gewünschten Leistung informieren. Werden diese Änderungen mündlich oder telefonisch mitgeteilt, wird das Risiko der Durchführung dieser Änderung der Bestellung vom Käufer getragen.

3. In Auftrag gegebene Änderungen können dazu führen, dass Blok ‘N’ Mesh die vor der Modifikation vereinbarte Lieferzeit überschreitet. In diesem Fall gilt die Lieferzeit als entsprechend angepasst.

 

Artikel 6 Preise

1. Alle Preise und andere Kosten verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer.

2. Blok 'N' Mesh wird alle Preisänderungen, die mehr als drei Monate nach Vertragsabschluss, aber noch vor der Lieferung auftreten, weitergeben.

3. Wenn innerhalb von drei Monaten nach Vertragsabschluss einer oder mehrere Kostenfaktoren angepasst werden, was vernünftigerweise nicht vorhersehbar war, ist Blok ‘N’ Mesh dazu berechtigt, die Preise dementsprechend anzupassen. Der Käufer hat im Gegenzug das Recht, den Vertrag zu kündigen, sofern er dies Blok ‘N’ Mesh innerhalb von acht Tagen nach Bekanntgabe der Preiserhöhung schriftlich mitteilt. Der Käufer ist weiterhin dazu verpflichtet, jene Güter zu bezahlen, die ihm bereits vor Beendigung des Vertrages noch zu den alten Preisen vor dem Anstieg geliefert wurden.

4. Preisschwankungen infolge vernünftigerweise nicht vorhersehbarer zwingender behördlicher Maßnahmen, wie z. B. Mehrwertsteuererhöhungen, gehen stets zulasten des Käufers.

 

Artikel 7 Kündigung

1. Bestellungen können nicht mehr gekündigt werden, sobald Blok ‘N’ Mesh eine Auftragsbestätigung versendet hat. Wenn der Käufer die Vereinbarung widerruft und / oder die Annahme der Ware ablehnt, ist der Käufer verpflichtet, die bereits von ihm gekauften Waren zu übernehmen, unabhängig davon, ob diese zu den kalkulierten Kosten, einschließlich Löhnen und Sozialabgaben, verarbeitet werden.

2. Unbeschadet der Bestimmungen des vorstehenden Absatzes dieses Artikels behält sich Blok 'N' Mesh alle Rechte vor, die vollständige spezifische Erfüllung eines Vertrages zu fordern und / oder vollen Schadenersatz zu fordern.

 

Artikel 8 Lieferung

1. Alle Lieferungen von Blok 'N' Mesh sind "ab Werk" gemäß den Incoterms - neueste Version. Das Transportmittel wird von Blok 'N' Mesh bestimmt. Die Ware wird stets auf Risiko des Käufers befördert, unabhängig davon, ob der Transport frachtfrei erfolgt, und ob die Ware zum oder vom Geschäftsort transportiert wird. Die Versicherung kann auf Wunsch des Käufers und Blok 'N' Mesh auf Risiko des Käufers abgeschlossen werden. Die Vorschriften in den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Lieferanten beeinflussen nicht die Gültigkeit der Regelungen in diesem Artikel.

2. Sollte nichts anders vereinbart worden sein, gilt der Moment, in dem die Ware das Lager von Blok ‘N’ Mesh verlässt, als Lieferzeitpunkt.

3. Blok 'N' Mesh hat seine Lieferverpflichtung erfüllt, wenn es dem Käufer die Ware angeboten hat. Wenn nicht ausdrücklich in schriftlicher Form anders vereinbart, sind Lieferzeiten immer nur ungefähre Zeiten.

4. Blok ‘N’ Mesh ist dazu verpflichtet, die Lieferzeiten so weit wie möglich einzuhalten, kann jedoch für ein Überschreiten der Lieferfrist erst zur Verantwortung gezogen werden, nachdem eine angemessene Frist zur Erfüllung der Verpflichtungen gegeben wurde und die Inverzugsetzung schriftlich eingeräumt wurde.

5. Wenn ein Teil der Bestellung bereits fertig für den Versand ist, kann Blok ‘N’ Mesh sich dazu entscheiden, diesen Teil bereits zu versenden, oder zu warten, bis die gesamte Bestellung fertig ist. Im ersten Fall müssen die Rechnungen für die Teillieferung innerhalb der in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen angegebenen Zahlungsfrist bezahlt werden, sofern nicht anders mit dem Käufer vereinbart.

6. Falls nach Ablauf der Lieferfrist die Ware vom Käufer nicht angenommen wurde, wird diese im Namen des Käufers und auf dessen Kosten und dessen Risiko gelagert.

7. In dem Fall, dass Blok ‘N’ Mesh seinen Verpflichtungen nicht nachkommen kann, wird der Käufer darüber unverzüglich informiert und die Zeitspanne der vermuteten Überschreitung der besagten Lieferfrist angegeben.

 

Artikel 9 Wareneingang/Warenrücksendung

1. Wenn der Käufer sich weigert, die gekauften Waren in Besitz zu nehmen oder sie an Blok 'N' Mesh zurückgibt, ohne dass dies schriftlich vereinbart wurde, ist Blok 'N' Mesh berechtigt, die zurückgewiesene oder zurückgegebene Ware auf Kosten und Risiko des Käufers zu lagern und sie dem Käufer zur Verfügung zu halten, was nicht dahingehend ausgelegt werden kann, dass Blok 'N' Mesh irgendwelche Beschwerden als korrekt anerkennt.

2. Die von Blok 'N' Mesh bereitgestellte Kostenaufstellung ist für den Käufer in Bezug auf die tatsächlichen Kosten der Rücksendung oder der damit verbundenen Kosten und aller von Blok 'N' Mesh im Zusammenhang mit diesen Kosten getroffenen Maßnahmen verbindlich.

3. Rücksendungen gehen auf Kosten und Risiko des Käufers, es sei denn, die Ware wird aufgrund eines Fehlers aufseiten von Blok ‘N’ Mesh zurückgesendet.

4. Waren werden immer auf Risiko des Käufers zurückgeschickt.

 

Artikel 10 Eigentumsvorbehalt

1. Das Eigentum an allen gelieferten Waren bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Forderungen bei Blok 'N' Mesh.

2. Für den Fall, dass der Käufer einen fälligen Betrag nicht zahlt, seine Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt, Zahlungen aussetzt, einen Zahlungsaufschub beantragt, in Liquidation gestellt wird, unter Vormundschaft gestellt wird, verstirbt oder im Falle der Auflösung dieses Unternehmens hat Blok 'N' Mesh das Recht, die Bestellung oder den Teil der Bestellung, die noch geliefert werden muss, ohne Inverzugsetzung und ohne gerichtliche Intervention zu stornieren und alle gelieferten Waren unter Abzug der bereits erhaltenen Zahlungen als ihr Eigentum zurückzufordern, unbeschadet des Rechtes von Blok 'N' Mesh, Ersatz für jegliche Verluste oder Schäden zu verlangen. In solchen Fällen ist jede Forderung, die Blok 'N' Mesh gegen den Käufer hat, sofort fällig und zahlbar. Die Kosten für die Rücknahme oder Rückforderung der Ware gehen zulasten des Käufers.

3. Der Käufer ist verpflichtet, Blok 'N' Mesh unverzüglich schriftlich zu informieren, wenn ein Dritter die von Blok 'N' Mesh gelieferte Ware verpfändet oder beschlagnahmt, sowie im Falle eines Verwaltungsurteils, eines Vormundschaftsantrags, einer Auflösung oder im Todesfall.

4. Der Käufer darf die Waren im Rahmen seiner normalen Geschäftspraktiken verkaufen oder verwenden, darf sie jedoch nicht verpfänden oder als Sicherheit für die Forderung eines Dritten verwenden.

 

Artikel 11 Haftung

1. Blok 'N' Mesh haftet nicht für Verluste oder Schäden, die dem Käufer entstehen, außer wenn der Schaden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Blok 'N' Mesh beruht.

2. Blok 'N' Mesh ist unter keinen Umständen haftbar für Handelsverluste, Verluste aufgrund von Verzögerungen, Gewinnausfall, Verluste aufgrund von Betriebsunterbrechungen oder anderen Folgeverlusten oder Schäden, die dem Käufer entstehen.

3. Blok 'N' Mesh hat eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Die Haftung für Verluste oder Schäden ist ausdrücklich auf den Betrag beschränkt, der in der betreffenden Angelegenheit aus der Haftpflichtversicherung ausgezahlt wird. Wenn aus irgendeinem Grund keine Zahlung im Rahmen dieser Haftpflichtversicherung erfolgt, ist die Haftung für Verluste oder Schäden ausdrücklich auf den Rechnungsbetrag der Lieferung ohne Mehrwertsteuer, bei der der Verlust oder Schaden entstanden ist, beschränkt.

4. Eine weitergehende Haftung ist ausdrücklich ausgeschlossen.

 

Artikel 12 Höhere Gewalt

1. Höhere Gewalt bedeutet: Umstände, welche die Erfüllung einer Vereinbarung verhindern und welche nicht Blok ‘N’ Mesh angerechnet werden können.

2. Zu den Fällen höherer Gewalt gehören unter anderem Krieg und ähnliche Risiken, Terrorismus, Streik, Betriebsbesetzung, Transportprobleme, Unruhen, Feuer, Wasserschäden, Maschinendefekte, Ausfall der Energieversorgung, Verkaufsverbote und alle anderen Betriebsunterbrechungen von Blok. 'N' Mesh oder dessen Lieferanten, sowie Vertragsbruch durch seine Lieferanten.

3. Im Falle höherer Gewalt ist Blok 'N' Mesh berechtigt, die Erfüllung einer Vereinbarung ohne gerichtliche Intervention auszusetzen oder die Vereinbarung ganz oder teilweise zu kündigen, ohne den Käufer zu entschädigen.

4. Hat der Zustand höherer Gewalt länger als sechs Monate angedauert oder ist klar, dass die Situation höherer Gewalt länger als sechs Monate andauern wird, sind beide Parteien berechtigt, die Vereinbarung ganz oder teilweise zu kündigen. In diesem Fall ist Blok 'N' Mesh auch nicht verpflichtet, den Käufer zu entschädigen.

 

Artikel 13 Reklamationen

1. Reklamationen müssen innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der gelieferten Ware oder innerhalb von 8 Tagen nach dem Tag, an dem der Käufer vernünftigerweise Mängel hätte erkennen können, schriftlich an Blok 'N' Mesh eingereicht werden. Reklamationen aufgrund von Tatsachen, die zum Zeitpunkt der Lieferung sichtbar sind, müssen auf dem Lieferschein vom Käufer angegeben werden, andernfalls ist der Käufer nicht berechtigt, den Vertrag zu kündigen und / oder einen Schaden geltend zu machen und / oder die Erfüllung des Vertrages zu verlangen.

2. Reklamationen, welche die Rechnung betreffen, müssen ebenfalls innerhalb von acht Tagen ab dem Rechnungsdatum schriftlich eingereicht werden.

3. Für die Zwecke dieser Bestimmungen gelten alle Teillieferungen als separate Lieferungen.

4. Ohne die vorherige schriftliche Erlaubnis durch Blok ‘N’ Mesh ist der Käufer nicht dazu berechtigt, die reklamierten Waren zurückzuschicken.

5. Der Käufer verliert sein Recht zu reklamieren, wenn er Blok 'N' Mesh nicht ermöglicht, die angeblich nichtkonforme Ware im Originalzustand zu prüfen.

6. Wenn die Beanstandung gerechtfertigt ist, wird Blok 'N' Mesh nach seinem Ermessen eine angemessene Entschädigung bis zu einem Höchstbetrag in Höhe des Rechnungsbetrags für die gelieferte Ware zahlen oder die gelieferte Ware bei Rückgabe der ursprünglich gelieferten Ware kostenlos ersetzen.

 

Artikel 14 Zahlung

1. Falls nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, muss die Zahlung innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum durch Überweisung auf ein von Blok ‘N’ Mesh angegebenes Bank- oder Girokonto erfolgen.

2. In Ergänzung zu Artikel 4 Punkt 3 und 4 hat Blok ‘N’ Mesh das Recht, eine Vorauszahlung per Kreditkarte zu verlangen.

3. Alle vom Käufer geleisteten Zahlungen dienen in erster Linie zur Begleichung von Zinsen und Inkasso- und / oder Verwaltungskosten, die Blok 'N' Mesh entstehen, und anschließend für Zahlungen oder ältere ausstehende Rechnungen. Die Zahlungen dienen dazu, zuerst geschuldete Kosten und dann die Hauptsumme zu reduzieren.

4. Wenn der Käufer eine Teillieferung nicht bezahlt, ist Blok 'N' Mesh berechtigt, die Erfüllung der anderen Bestellungen für den Zeitraum auszusetzen, in dem der Käufer eine fällige Rechnung oder Teilrechnung nicht bezahlt, unbeschadet dem Recht von Blok 'N ' Mesh, die Lieferungen nach Inverzugsetzung endgültig einzustellen und die Zahlung aller geschuldeten Beträge zu verlangen.

5. Für den Fall, dass der Käufer:

a) für zahlungsunfähig erklärt wird, einen Nachlass abtritt, einen Zahlungsaufschub beantragt, oder wenn sein Vermögen teilweise oder vollständig beschlagnahmt wird;

b) verstirbt oder unter Vormundschaft gestellt wird;

c) einer Verpflichtung aus dem Gesetz oder diesen Bedingungen nicht nachkommt;

d) es versäumt, eine Rechnung oder einen Teil davon innerhalb der gesetzten Frist zu bezahlen;

e) streikt oder seine Firma oder ein wesentlicher Teil davon, einschließlich der Einbringung seines Unternehmens, zu einer bereits bestehenden Gesellschaft oder einer zu gründenden Gesellschaft veräußert, oder die Zielsetzung seines Unternehmens ändert;

Wenn auch nur einer der oben genannten Fälle eintritt, steht der Käufer in Verzug.

In einem solchen Fall werden alle Beträge, die der Käufer Blok ‘N’ Mesh schuldet, sofort fällig, und Blok ‘N’ Mesh ist dazu berechtigt, den Vertrag oder die Leistungsvereinbarung ohne eine weitere Inverzugsetzung oder gerichtliches Einschreiten entweder teilweise oder komplett zu kündigen oder den Vertrag als aufgelöst zu betrachten, unbeschadet des Rechtes von Blok 'N' Mesh, Schadenersatz für entstandene Verluste oder Schäden, entstandene Kosten und gezahlte Zinsen zu verlangen.

 

Artikel 15 Zinsen und Kosten

1. Wenn die Zahlung nicht innerhalb der im vorhergehenden Artikel angegebenen Frist erfolgt, gerät der Käufer von Rechts wegen in Verzug und schuldet Blok 'N' Mesh für jeden Monat oder für jeden angefangenen Monat, in dem die Zahlungsfrist überschritten wurde, einen Betrag in Höhe von 2% des fälligen Betrages.

2. Neben dem geschuldeten Betrag hat Blok 'N' Mesh das Recht, alle Kosten, die aus der Nichtzahlung entstanden sind, einschließlich der Inkassokosten, sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich, vom Käufer geltend zu machen. Die außergerichtlichen Inkassokosten betragen mindestens 15% des vom Käufer geschuldeten Betrages, einschließlich der oben genannten Zinsen, mindestens jedoch 200 €.

 

Artikel 16 Geltendes Recht

1. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen und alle Auftragsbestätigungen, Verträge, Angebote, Vereinbarungen und Rechnungen, die von Blok 'N' Mesh ausgestellt werden, unterliegen ausschließlich niederländischem Recht, einschließlich solcher, die mit im Ausland ansässigen oder niedergelassenen Käufern geschlossen werden.

2. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechts ist ausdrücklich ausgeschlossen.

 

Artikel 17 Streitigkeiten

1. Jede Streitigkeit - einschließlich etwaiger Meinungsverschiedenheiten, die nur eine Partei als Streitfall betrachtet -, die zwischen Blok 'N' Mesh und dem Käufer in Verbindung mit oder aufgrund der Vereinbarung, für die diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, entstehen kann, wird durch das zuständige Gericht "Zeeland - West - Brabant" - Ort Breda geregelt, soweit dies gesetzlich zulässig ist.